BegLAbschrift
L 336/44
J18/44 gR.s
 
 

Im Namen des DeutschenVolkes
 

 In der Strafsache gegen





1.) den Kaufmann Dr. Julius L e b e r  aus Berlin-Zehlendorf,
geboren am 16. November 1891 in Biesheim (Elsass),
 

2.) den ehemaligen Professor Dr. Adolf R e i c h w e i n  aus
Berlin-Wannsee, geboren am 3. Oktober 1898 in Bad Ems,
 

3.) den Prokuristen Hermann M a a s s aus Potsdam-Babelsberg,
geboren am 23. Oktober 1897 in Bromberg,

4.) den Kaufmann Gustav D a h r e n d o r f
aus Berlin-Zehlendorf, geboren am 8. Februar 1901 in Hamburg

sämtlich zur Zeit in dieser Sache in Haft,
 

wegen Landesverrats,
 

hat der Volksgerichtshof, 1. Senat, auf die am 21. September 1944 eingegangene Anklage des Herrn Oberreichsanwaltes in der Hauptverhandlung vom 20. Oktober 1944, an welcher teilgenommen haben

        als Richter:

Päsident des Volksgerichtshofs Dr.Freisler, Vorsitzender,
Volksgerichtsrat Lämmle,
Bürgermeister Ahmels,
Gartentechniker und Kleingärtner Kaiser,
Ingenieur Wernecke,
 

        als Ersatzrichter:

Kaufmann Seubert,

        als Vertreter des Oberreichsanwalts:

Oberstaatsanwalt Dr. Görisch,

für Recht erkannt:

Julius L e b e r     arbeitete monatelang daran mit, die Verrätergruppen Leuschner und Goerdeler zu gemeinsamer Aktion gegen unser Volk, unseren Führer und unser Reich zusarnmenzubringen und überprüfte ausserdem die Möglichkeit eines Zusammengehens mit den Kommunisten. Er wusste, dass im Hintergrunde noch eine Gruppe verräterischer Offiziere mitmachten.

Adolf R e i c h w e i n     hatte unser Reich trotz seiner einst soziaklemokratischen Gesinnung grosszügig wichtige verantwortliche Arbeit ermöglicht.
    Er wusste von des Verräters Goerdeler Umsturzplänen, tat aber nichts dagegen. Ausserdem wirkte er bei der Fühlungnahme mit Kommunisten entschieden mit.

Hermann M a a s s     war einer der nächsten und rührigsten Mitarbeiter des Verräters Leuschner; führte in dessen Auftrag viele Verhandlungen, um eine Koalition von Verratem zustande zu bringen, die schliesslich am 20.7. zum Dolchstoss gegen unsern Führer; unser Volk und Reich ausholte.

    Alle drei waren also an dem Verrat beteiligt, der wenn er Erfolg gehabt hätte, unser Volk wehrlos unseren Feinden ausgeliefert hätte.
                    Sie haben sich selbst für immer ehrlos gemacht.
                    Sie werden mit dem T o d e bestraft.
                    Ihr Vermögen verfällt dem Reich.
 

Gustav D a h r e n d o r f wusste von den Bestrebungen, eine Niederlage, wie sie Feiglinge und Verräter erwarteten, auszunutzen, uns unsere nationalsozialistische Lebensart zu rauben, ihm war klar, dass solcher Verrat unseren Feinden Vorspanndienste leistete.

                    Trotzdem meldete er sein Wissen nicht.
                    Dafür bekommt er s i e b e n Jahre Zuchthaus.
                    Weitere sieben Jahre ist er ehrlos.
                    (Stempel: Geschäftsstelle des Volksgerichtshofs)
 

Die Richtigkeit der vorstehenden Abschrift wird beglaubigt und die Vollstreckung des Urteils bescheinigt.

Berlin, den 21. Oktober 1944
Thiele, Amtsrat

Beglaubigt:
gez. Witt, Justizobersekretär als Urkundenbeamter der Gescchäfsstelle